Einkommensrunde 2018: Auch zweite Verhandlungsrunde ohne Angebot der Arbeitgeber

v.l.n.r.: Andreas Hemsing (Bundes- und NRW-Landesvorsitzender der komba gewerkschaft), Volker Geyer (dbb Fachvorstand Tarifpolitik) und Ulrich Silberbach (Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion) (Foto: © Friedhelm Windmüller / dbb)
v.l.n.r.: Andreas Hemsing (Bundes- und NRW-Landesvorsitzender der komba gewerkschaft), Volker Geyer (dbb Fachvorstand Tarifpolitik) und Ulrich Silberbach (Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion) (Foto: © Friedhelm Windmüller / dbb)

Bundesweite Warnstreikaktionen im öffentlichen Dienst zu erwarten

Potsdam, 13. März 2018. Nachdem auch die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen (12. und 13. März 2018) in Potsdam ergebnislos geblieben ist, werden in den kommenden Tagen zahlreiche bundesweite Warnstreikaktionen im öffentlichen Dienst folgen.

Andreas Hemsing, Bundes- und NRW-Landesvorsitzender der komba gewerkschaft sowie stellvertretender Geschäftsführer der dbb Bundestarifkommission, ist enttäuscht: „Das die Arbeitgeber stets hart um den Preis feilschen, ist bekannt. Jedoch das sie den Gewerkschaften in der zweiten Runde auch wieder kein Angebot vorlegen, ist ein Affront gegen die Beschäftigten und ihrer tagtäglichen Einsatzbereitschaft für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Deswegen werden wir jetzt mit Nachdruck unsere Forderungen nach mehr Respekt und Wertschätzung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst durchsetzen.“

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Einkommensrunde 2018: Verhandlungsauftakt beendet

Chance vertan: Arbeitgeber legen kein Angebot vor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ohne Arbeitgeberangebot ist der Verhandlungsauftakt zur Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen am 26. Februar 2018 in Potsdam zu Ende gegangen.

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EKR 2018: „EINKOMMENSENTWICKLUNG SICHERT ATTRAKTIVITÄT DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES“

Am Verhandlungsort machten die Beschäftigten gemeinsam mit Andreas Hemsing (Mitte), Landesvorsitzender der komba nrw, auf ihre berechtigten Interessen aufmerksam. © komba gewerkschaft
Am Verhandlungsort machten die Beschäftigten gemeinsam mit Andreas Hemsing (Mitte), Landesvorsitzender der komba nrw, auf ihre berechtigten Interessen aufmerksam. © komba gewerkschaft

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände versammelten sich am Montag (26. Februar) zur ersten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen in Potsdam. Zum Auftakt ging es vor allem darum, die gewerkschaftlichen Forderungen zu erläutern.

„Wir haben den Arbeitgebern heute noch einmal vermittelt, dass eine notwendige Attraktivitäts- und Nachwuchsoffensive im öffentlichen Dienst nicht zulasten der Einkommensentwicklung gehen darf. Diese Taktik wird nicht aufgehen. Stattdessen muss die Einkommensentwicklung endlich als das gesehen werden, was sie tatsächlich ist. Sie ist ein wichtiges Kriterium, den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv zu halten“, machte Andreas Hemsing, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw, am Rande der Verhandlungen deutlich. Vor allem die Kommunen könnten sich eine halbherzige Einkommenspolitik wegen des hartumkämpften Arbeitsmarktes nicht noch länger leisten.

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Besserer Schutz für komba Mitglieder im Bereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes vereinbart

Der für komba Mitglieder im Bereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes bisher schon angebotene Versicherungsschutz durch eine Gruppen-Diensthaftpflichtversicherung konnte nach Verhandlungen mit der Signal Iduna Versicherung deutlich verbessert werden.

Folgende Risiken sind abgedeckt:

Allgemeine Diensthaftpflichtversicherung

  • Personenschäden bisher 2.000.000 €, jetzt 5.000.000 €
  • Sachschäden bisher 1.000.000 €, jetzt 5.000.000 €
  • Vermögensschäden bisher 100.000 €, unverändert
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Finanzieller Ausgleich wegen altersdiskriminierender Besoldung jetzt möglich

Mit Entscheidungen vom 16.11.2017, die jetzt veröffentlicht wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht für Klarheit gesorgt hinsichtlich möglicher Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich wegen altersdiskriminierender Besoldung. Die Entscheidungen tragen die Aktenzeichen – 2 C 11/17 – und – 2 C 13/17 –.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorherrschende Rechtsmeinung bestätigt, dass die Festsetzung der Stufen der Besoldung nach dem sogenannten Besoldungsdienstalter gegen europäisches Recht verstieß. Eine Änderung ist eingetreten durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz, wonach ab dem 01.06.2013 die Stufen der Besoldung sich an der Berufserfahrung orientieren. Allerdings haben die Gerichte es auch akzeptiert, dass vorhandene Beamtinnen und Beamte zum 01.06.2013 ohne Veränderung der Stufe und ohne Veränderung der Besoldung in das neue System übergeleitet wurden.

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