Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen Info – 1/2025

Gesetzesentwurf zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in NRW von der Landesregierung verabschiedet

Wie die komba gewerkschaft nrw in der Mitglieder-Info 8/2024 berichtete, haben der DBB Landesbund NRW und die komba gewerkschaft nrw zum Referentenentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes sowie der Laufbahnverordnung Stellung genommen. Mit leichten Änderungen wurde der Entwurf nun von der Landesregierung verabschiedet.

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Warnstreik in NRW – Kundgebung in Bochum

Viele Mitglieder des komba Ortsverbandes Mülheim an der Ruhr natürlich dabei

Am 12. März 2025 haben in Nordrhein-Westfalen landesweite Warnstreiks stattgefunden. Ein zentrales Ereignis war die Demonstration in Bochum, an der rund 10.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes teilnahmen.

MH OB Streik 120325Auch der komba Ortsverband Mülheim an der Ruhr war mit einer großen Gruppe engagierter Mitglieder vor Ort vertreten und unterstrich damit die Entschlossenheit der Kolleginnen und Kollegen, für ihre Forderungen einzutreten.

Bei der Abschlusskundgebung betonte der dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer die Dringlichkeit der Situation: „Mehr denn je ist unser Land auf einen starken und leistungsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen. Aber Bund und Kommunen ist das offensichtlich immer noch nicht klar: Sie haben schon in den ersten beiden Verhandlungsrunden viel Zeit verschwendet und nicht mal ein Angebot vorgelegt. Das ist nicht nur respektlos gegenüber den Beschäftigten, sondern wird auch dem Ernst der Lage nicht gerecht. 570.000 fehlende Beschäftigte im öffentlichen Dienst heute und 1,4 Millionen altersbedingte Abgängen in den kommenden zehn Jahren machen deutlich: Der Staat kann es sich längst nicht mehr leisten, seine aktuellen und zukünftigen Beschäftigten mit warmen Worten abzuspeisen.“

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Erfolgreicher Warnstreik in Krefeld

2025 MH in KrefeldIm Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen haben heute zahlreiche Beschäftigte aus Bund und Kommunen in Krefeld die Arbeit niedergelegt. Der ganztägige Warnstreik war gut besucht und setzte ein klares Zeichen gegen die Blockadehaltung der Arbeitgeber.

Nach einem Demonstrationszug durch die Innenstadt fand eine Kundgebung vor dem Rathaus statt, bei der die Forderungen nach einer angemessenen Entgelterhöhung und besseren Arbeitsbedingungen bekräftigt wurden. Neben dem Ortsverband Mülheim an der Ruhr beteiligten sich zahlreiche weitere Ortsverbände an der Aktion und unterstrichen die Geschlossenheit der Beschäftigten.

Gefordert wird unter anderem eine Erhöhung der Entgelte um 8 % des Gesamtvolumens, mindestens jedoch 350 €, sowie Verbesserungen für Auszubildende und Teilzeitkräfte. Die hohe Beteiligung zeigt deutlich, dass die Beschäftigten nicht bereit sind, die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber hinzunehmen.

Die gelungene Veranstaltung stand jedoch im Schatten des tragischen Anschlags in München. Der Ortsverband Mülheim an der Ruhr drückt den Angehörigen der Opfer ihr tiefes Mitgefühl aus.

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Auftakt der Einkommensrunde TVöD 2025 für Bund und Kommunen

Ein Tarifabschluss wird erarbeitet – der fällt nicht vom Himmel!

Auftakt EKR 2025 am 24.01.2024 in Potsdam (Foto: © Friedhelm Windmüller, dbb)„Unsere Forderungen sind wahlweise ‚zu teuer’, ‚unbezahlbar’ oder ‚passen nicht in die Zeit’, so jedenfalls haben Bund und Kommunen heute reagiert“, erklärte dbb Verhandlungsführer Volker Geyer. „Über Entlastung, Perspektiven und Zukunftsfähigkeit wollten sie nicht reden. Aber genau das muss angesichts von heute schon 570.000 fehlenden Fachkräften, die sich in den nächsten zehn Jahren nochmals um unfassbare 1,4 Millionen nicht besetzte Stellen erhöhen, unser Thema sein“, mahnte der dbb Tarifchef an.

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Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 15/2024

Anteiliger Familienzuschlag verstößt gegen das Gleichheitsgebot! – Antrag stellen

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 12.07.2024 (Az. 1 GR 24/22) entschieden, dass die im Land Baden-Württemberg bestehende Regelung zur Gewährung eines nur anteiligen Kinderzuschlags bei Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile gegen das Gleichheitsgebot verstößt, wenn beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, aber zusammen nicht die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen.

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