Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Altersgrenze Feuerwehr

Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst Info – 5/2024

Person in Feuerwehrkleidung vor großem Feuer

Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 25.06.2024 mit der Drucksache 18/9709 einen Änderungsantrag zu der geplanten Änderung des § 116 Landesbeamtengesetz (LBG NRW)  eingebracht. Dieser Änderungsantrag ist das Ergebnis der Anhörung vom 22.04.2024, an der auch die komba gewerkschaft nrw aktiv beteiligt war. 

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KOMBA UMFRAGE ZU ARBEITSZEITMODELLEN - JETZT NOCH MITMACHEN!

Vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Diskussionen zum Thema "Reduzierung der Regelwochenarbeitszeit" und in Vorbereitung auf die anstehenden Tarifverhandlungen führt die komba gewerkschaft derzeit eine Umfrage zu Arbeitszeitmodellen durch.

Bis zum 30. Mai 2024 geben wir mit unserer Arbeitszeit-Umfrage allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere aber natürlich den Beschäftigten im Kommunal- und Landesdienst, die Möglichkeit, uns anhand weniger, prägnanter Fragestellungen ihre Sicht zum Thema Arbeitszeit mitzuteilen.

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Mahnwache der Feuerwehrbeamt*innen: Altersgrenze von 60 muss bleiben

Mahnwache Feuerwehr LandtagEine Delegation von Feuerwehrbeamt*innen aus NRW protestiert seit Montagmorgen (22.04.24) erneut vor dem Düsseldorfer Landtag gegen die geplante Anhebung der Altersgrenze von 60 Jahren. Zeitgleich findet eine Anhörung zum Gesetzentwurf statt. Die komba gewerkschaft nrw ist dort als Sachverständige vertreten.

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BEAMT*INNEN, VERSORGUNGSEMPFÄNGER*INNEN – 02/2024

Besoldungsgespräche erfolgreich fortgesetzt

© Martin Götz (Land NRW)Wie bereits in der Mitglieder-Info 03/2023 berichtet, werden die Ergebnisse der Tarifrunde 2023/2024 für die Beschäftigten der Länder 1:1 auf die Beamt*innen übertragen. Hierzu fand am 19.03.2024 ein weiteres Gespräch mit dem Ministerpräsidenten, Vertretern der Landesregierung sowie den Vertretern der Verbände und Gewerkschaften statt. Für die komba gewerkschaft nrw nahm der stellvertretende Landesvorsitzende Frank Meyers teil.  

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