OVG Münster entscheidet zur Mehrarbeit im Feuerwehrbereich
Im Beschluss vom 16.01.2024 hat sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Ausgleich für die über die regelmäßige Arbeitszeit geleisteten Stunden befasst und festgestellt, dass 24-Stunden-Dienste voll ausgeglichen werden müssen.