Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung NRW (BVO NRW) in Kraft getreten
16. Änderung der Beihilfeverordnung führt zu Erhöhungen einzelner beihilfefähiger Höchstbeträge und der Anpassung hinsichtlich der geänderten Rechtslagen im Sozialrecht.
Am 03.07.2024 hat der Landtag den von den Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Änderungsantrag beschlossen, zu dem wir ausführlich mit der Mitglieder-Info des Fachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst 5/2024 berichtet haben.