Abschlagszahlung auf die zu erwartende Corona Sonderzahlung

Das Gesetzgebungsverfahren im Landtag läuft noch. Mit Erlass vom 26.01.2022 hat das Finanzministerium verfügt, dass mit den Bezügen des Monats März 2022 eine Auszahlung erfolgen soll.

 

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Übernahme Tarifergebnis, Abschaffung Kostendämpfungspauschale, bessere Besoldungsstruktur

Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind das Ergebnis der Gespräche zwischen DBB NRW und Mitgliedern der Landesregierung. Als Vertreter der komba gewerkschaft nrw nahm der Landesvorsitzende Andreas Hemsing teil. Die Gesetzentwürfe enthalten die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation.

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ENDE DER KOSTENDÄMPFUNGSPAUSCHALE ENTLASTET BEAMTINNEN UND BEAMTE

© tumisu/pixabay.com
 

Die komba gewerkschaft nrw begrüßt die konkreten Signale der NRW-Landesregierung, die Kostendämpfungspauschale komplett abzuschaffen.

„Die Landesregierung hat ein Gesetzespaket mit ganz konkreten Anpassungen der Beamten-Alimentation geschnürt. Dazu gehört unter anderem das Ende der Kostendämpfungspauschale. Die Rücknahme der Selbstbeteiligung im Rahmen der Beihilfe ist ein wirklich gutes Zeichen für die Beamtinnen und Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre. Damit würde sich eine jahrelange komba-Forderung erfüllen“, begrüßt Andreas Hemsing, Vorsitzender der komba gewerkschaft nrw, die Signale der Landesregierung.

 „Eine funktionierende und verlässliche Sozialpartnerschaft zwischen der Landesregierung und der komba gewerkschaft nrw hat in konstruktiven Dialogen diesen Gesetzesentwurf ermöglicht“, zeigt sich Hemsing zufrieden. 

 

 

 

Für einen "Besonderen Menschen"

silke bohnsack
Es ist immer schwer die richtigen Worte für einen Nachruf zu finden.

Liebe Silke, du warst der Stern in unserem Team.
Du hattest immer ein offenes Ohr, warst immer hilfsbereit, selbstlos und nie fordernd.
Wenn du anwesend warst, war der Tag angenehmer, der Abend heller.
Ob im Studium, als Kollegin, Freundin oder Vorstandsmitglied in unserer komba-Gewerkschafts-Familie, immer warst du mit Rat- und Tat dabei.
Wir alle verlieren mit Dir eine der Besten.
In unserem Herzen wirst du bei uns bleiben.
komba Team und Birgit, Dirk und Frank

1:1-Übertragung greift für Beamtinnen und Beamte zu kurz

BeamteHeute, am 5. Januar, empfingen Ministerpräsident Wüst, der stellvertretende Ministerpräsident Stamp und Finanzminister Lienenkämper die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zu Besoldungsgesprächen. Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, begrüßte die schnelle 1:1-Übertragung, beklagte aber weiterhin die Nichtberücksichtigung der Pensionärinnen und Pensionäre.

„Kein Grund, Sektkorken knallen zu lassen!“

Roland Staude lobte den konstruktiven Charakter der Gespräche sowie den Entschluss der Landesregierung, die Ergebnisse des Tarifabschlusses vom 29. November 2021 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten in NRW zu übertragen. Dies beinhaltet u.a. eine spätestens bis zum 31. März 2022 auszuzahlende ‚Corona-Sonderzahlung‘ als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 EURO sowie eine lineare Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent am 1. Dezember 2022. „Dies“, so Roland Staude, „ist allerdings kein Anlass, die Sektkorken knallen zu lassen. Denn wir mussten leider auch eine Kröte schlucken.“ Denn die ‚Corona-Sonderzahlung‘ wird nur an aktive Beamtinnen und Beamte ausgezahlt. Pensionärinnen und Pensionäre gehen leer aus. Der DBB forderte nachdrücklich eine Kompensation, die allerdings von der Landesregierung abgelehnt wurde.

DBB NRW bleibt am Ball

Doch der DBB NRW arbeitet weiter an Lösungsansätzen für die Pensionärinnen und Pensionäre – und zwar im Rahmen der anstehenden Gespräche zum Attraktivitätsgesetz. Bereits am 10. Februar soll eine Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW stattfinden. Finanzminister Lienenkämper hatte bereits angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu einer amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden soll. Der DBB NRW wird in diesen Gesprächen seine Forderungen zur Steigerung der Attraktivität und zur verfassungsgemäßen Grundbesoldung einbringen, unter besonderer Berücksichtigung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Quelle: dbb nrw

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