Heute, am 5. Januar, empfingen Ministerpräsident Wüst, der stellvertretende Ministerpräsident Stamp und Finanzminister Lienenkämper die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zu Besoldungsgesprächen. Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, begrüßte die schnelle 1:1-Übertragung, beklagte aber weiterhin die Nichtberücksichtigung der Pensionärinnen und Pensionäre.
Roland Staude lobte den konstruktiven Charakter der Gespräche sowie den Entschluss der Landesregierung, die Ergebnisse des Tarifabschlusses vom 29. November 2021 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten in NRW zu übertragen. Dies beinhaltet u.a. eine spätestens bis zum 31. März 2022 auszuzahlende ‚Corona-Sonderzahlung‘ als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 EURO sowie eine lineare Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent am 1. Dezember 2022. „Dies“, so Roland Staude, „ist allerdings kein Anlass, die Sektkorken knallen zu lassen. Denn wir mussten leider auch eine Kröte schlucken.“ Denn die ‚Corona-Sonderzahlung‘ wird nur an aktive Beamtinnen und Beamte ausgezahlt. Pensionärinnen und Pensionäre gehen leer aus. Der DBB forderte nachdrücklich eine Kompensation, die allerdings von der Landesregierung abgelehnt wurde.
Doch der DBB NRW arbeitet weiter an Lösungsansätzen für die Pensionärinnen und Pensionäre – und zwar im Rahmen der anstehenden Gespräche zum Attraktivitätsgesetz. Bereits am 10. Februar soll eine Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW stattfinden. Finanzminister Lienenkämper hatte bereits angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu einer amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden soll. Der DBB NRW wird in diesen Gesprächen seine Forderungen zur Steigerung der Attraktivität und zur verfassungsgemäßen Grundbesoldung einbringen, unter besonderer Berücksichtigung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Quelle: dbb nrw
Sehr geehrte/s Mitglied/er,Sehr geehrte/s Mitglied/er,
aufgrund der Corona Entwicklung und der damit verbundenen Maßnahmen muss unsere JHV zum wiederholten Male abgesagt werden.
Sobald es die Situation zulässt werden wir die JHV zeitnah stattfinden lassen.
Wir wünschen allen Mitgliedern und Familien ruhige Adventtage und eine friedvolle Weihnachtszeit.
„Den Anschlag auf die Eingruppierung der Beschäftigten konnten wir abwehren“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder.
„Das war eine harte Auseinandersetzung“, so der dbb Chef am 29. November 2021 in Potsdam weiter. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) habe zuvor über drei Verhandlungsrunden hinweg jede Einigungsmöglichkeit mit ihrer Forderung, über den Arbeitsvorgang die Eingruppierung aller Kolleginnen und Kollegen strukturell zu verschlechtern, blockiert. „Diesen Knoten konnten wir heute endlich durchschlagen. Da die TdL in der Sache ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, warten wir diese Entscheidung ab und sprechen dann gegebenenfalls über die nötigen Konsequenzen. Darauf hätten wir uns allerdings auch schon viel früher einigen können.“
Mit 2,8 Prozent auf 24 Monate wurde im linearen Bereich das Maximum rausgeholt und auch die steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro sei ein real spürbarer Erfolg so der dbb Chef. „Ich sage aber auch: Unsere Kolleginnen und Kollegen hätten mehr verdient gehabt und für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst braucht es auch mehr. Wir wissen das. Die Bürgerinnen und Bürger wissen das. Und in Sonntagsreden wird das auch von jedem Ministerpräsidenten und jeder Ministerpräsidentin bestätigt. Am Verhandlungstisch in Potsdam ist den Arbeitgebenden diese Erkenntnis aber abhandengekommen.“
„Einzig im Krankenhausbereich hat die TdL sich auf einige notwendige und überfällige Verbesserungen eingelassen“, ergänzte Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik. „Dort kommt es für die Kolleginnen und Kollegen, die ganz besonderen Belastungen ausgesetzt sind, zu substantiellen Einkommensverbesserungen. Das ist ein wichtiges Signal, sowohl mit Blick auf die sich darin ausdrückende Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen als auch für die dringend notwendige Attraktivitätssteigerung der Pflege insgesamt.“
Hintergrund:
Von den Verhandlungen betroffen sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.