Absage der Mitgliederversammlung am 03.12.2021

Sehr geehrte/s Mitglied/er,Sehr geehrte/s Mitglied/er,

aufgrund der Corona Entwicklung und der damit verbundenen Maßnahmen muss unsere JHV zum wiederholten Male abgesagt werden.

Sobald es die Situation zulässt werden wir die JHV zeitnah stattfinden lassen.

 

Wir wünschen allen Mitgliedern und Familien ruhige Adventtage und eine friedvolle Weihnachtszeit.

EINKOMMENSRUNDE LÄNDER – EINIGUNG IN POTSDAM

© dbb

Anschlag auf die Eingruppierung abgewehrt - deutliche Verbesserung für Pflegekräfte

„Den Anschlag auf die Eingruppierung der Beschäftigten konnten wir abwehren“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder.

„Das war eine harte Auseinandersetzung“, so der dbb Chef am 29. November 2021 in Potsdam weiter. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) habe zuvor über drei Verhandlungsrunden hinweg jede Einigungsmöglichkeit mit ihrer Forderung, über den Arbeitsvorgang die Eingruppierung aller Kolleginnen und Kollegen strukturell zu verschlechtern, blockiert. „Diesen Knoten konnten wir heute endlich durchschlagen. Da die TdL in der Sache ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, warten wir diese Entscheidung ab und sprechen dann gegebenenfalls über die nötigen Konsequenzen. Darauf hätten wir uns allerdings auch schon viel früher einigen können.“

Mit 2,8 Prozent auf 24 Monate wurde im linearen Bereich das Maximum rausgeholt und auch die steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro sei ein real spürbarer Erfolg so der dbb Chef. „Ich sage aber auch: Unsere Kolleginnen und Kollegen hätten mehr verdient gehabt und für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst braucht es auch mehr. Wir wissen das. Die Bürgerinnen und Bürger wissen das. Und in Sonntagsreden wird das auch von jedem Ministerpräsidenten und jeder Ministerpräsidentin bestätigt. Am Verhandlungstisch in Potsdam ist den Arbeitgebenden diese Erkenntnis aber abhandengekommen.“

„Einzig im Krankenhausbereich hat die TdL sich auf einige notwendige und überfällige Verbesserungen eingelassen“, ergänzte Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik. „Dort kommt es für die Kolleginnen und Kollegen, die ganz besonderen Belastungen ausgesetzt sind, zu substantiellen Einkommensverbesserungen. Das ist ein wichtiges Signal, sowohl mit Blick auf die sich darin ausdrückende Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen als auch für die dringend notwendige Attraktivitätssteigerung der Pflege insgesamt.“

Zentrale Ergebnisse:
1300 Euro Corona-Sonderzahlung (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022); 2,8 Prozent Entgelterhöhung (zum 1.12.2022).; Erhöhung der Pflegezulage von 125 auf 140 Euro, der Infektionszulage von 90 auf 150 Euro, der Intensivzulage von 90 auf 150 Euro, der Schichtzulage von 40 auf 60 Euro, der Wechselschichtzulage von 105 auf 150 Euro (alles zum 1.1.2022); Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung und eine Entgelterhöhung zw. 50 und 70 Euro; Vertragslaufzeit 24 Monate.

Hintergrund:
Von den Verhandlungen betroffen sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Tarifverhandlungen in Potsdam

FB IMG 1638023326663Foto: Friedhelm WindmuellerAuch wenn die Adventszeit eigentlich die Zeit der Besinnung und Ruhe sein soll, kann man nicht hinnehmen, wie sich die Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) entwickeln. Genau deshalb haben sich die Kollegen der Feuerwehr auf den weiten Weg nach Potsdam gemacht, um ihrem Unmut lautstark Ausdruck zu verleihen.

 

Fotos: Friedhelm Windmueller

Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation geltend machen!

Zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung empfiehlt die komba gewerkschaft nrw den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern in NRW, diese auch im Jahr 2021 schriftlich geltend zu machen.

Warum gibt es diese Empfehlung ?

In der Folge zweier wegweisender Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Frage der amtsangemessenen Alimentation zur „Grundbesoldung“ einerseits und zu den kinderreichen Beamtenfamilien andererseits, hatten wir in der Vergangenheit über mögliche Auswirkungen berichtet. Muss auch wegen der Alimentation von Familien mit drei und mehr Kindern 2021 etwas unternommen werden? Nein, im September 2021 hat der Besoldungsgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen nun ein Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien verabschiedet, mit dem die Familienzuschläge ab dem dritten Kind deutlich erhöht werden. Damit gilt für diese Besoldungsbestandteile, dass betroffene Familien für das Jahr 2021 nichts weiter unternehmen müssen, um die im Gesetz vorgesehenen höheren Zuschläge ab dem dritten Kind zu erhalten.

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