Amtsangemessene Alimentation – Anhörung im Landtag NRW bestätigt massive verfassungsrechtliche Zweifel von DBB NRW und komba gewerkschaft nrw!
Die komba gewerkschaft nrw hatte mit der Mitglieder-Info 8/2025 dazu aufgefordert, den Antrag auf amtsangemessene Besoldung/Widerspruch gegen die gewährte Besoldung zu stellen: Die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss (UA Personal) im Landtag NRW am 18. November 2025 hat mehr als deutlich gemacht: Das Landesbesoldungsgesetz NRW steht verfassungsrechtlich auf wackeligem Fundament. Alle Sachverständigen – ausnahmslos – äußerten massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldungsreform 2024. Hinzu kommt nun ein Paukenschlag des Bundesverfassungsgerichts für alle 17 Besoldungsgesetzgeber.
Die vollständige Mitgliederinfo 09/2025 für Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen “Amtsangemessene Alimentation – Anhörung im Landtag NRW bestätigt massive verfassungsrechtliche Zweifel von DBB NRW und komba gewerkschaft″ gibt es im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:
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Mark Koehler –