Einkommensrunde 2020: Ohne den öffentlichen Dienst geht es nicht

© 3dman_eu/pixabay.com
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Ein Lohnplus von 4,8 Prozent, höhere Entgelte für Azubis und die Angleichung der Arbeitszeit Ost an West. Mit den heute verabschiedeten Forderungen zieht die komba gewerkschaft gemeinsam mit dem dbb beamtenbund und tarifunion in die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen.

Die Tarifrunde 2020 fällt in eine schwierige Zeit. Aktuelle kommunale Gegebenheiten im Zuge der Corona-Pandemie treffen auf berechtigte Forderungen der Beschäftigten nach verbesserten Einkommens- und Rahmenbedingungen. Wenn am 1. September Gewerkschaften und Arbeitgeber zum Auftakt der Einkommensrunde an einen Tisch kommen, sind außergewöhnlich schwere Verhandlungen zu erwarten. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland die Corona-Pandemie bislang so gut gemeistert hat. Jetzt heißt es, die Systemrelevanz der Beschäftigten statt mit Gesten endlich mit Taten anzuerkennen. Mit folgenden Kernforderungen geht es daher in die erste Runde:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,8 Prozent, mindestens 150 Euro (Laufzeit 12 Monate)
  • Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro 
  • Angleichung der Arbeitszeit Ost an West 
  • Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen im Pflegebereich 
  • Verlängerung und Verbesserung der Regelungen zur Gewährung von Altersteilzeit 

Zudem soll über eine Entlastung der Beschäftigten gesprochen werden. Andreas Hemsing, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw, macht deutlich: „Der öffentliche Dienst hat während der Corona-Pandemie wieder einmal gezeigt, dass er auch in Krisenzeiten funktioniert. Möglich gemacht haben das die Beschäftigten mit ihrer hohen Einsatzbereitschaft und großen Flexibilität. Genau dieses Verhalten hätten wir von der Arbeitgeberseite erwartet. Gerade weil wir um die schwierige Lage der Kommunen wissen, haben wir eine Verschiebung der Tarifverhandlungen gefordert. Die Arbeitgeber haben das abgelehnt und uns in die Situation gebracht, die Einkommensrunde durchzuziehen. Mit unseren berechtigten Forderungen im Gepäck geht es nun an den Verhandlungstisch.“

Die erste Runde der Verhandlungen startet am 1. September. Die zweite Runde folgt am 19./20. September. Am 22./23. Oktober beginnt die dritte Runde. Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind insgesamt rund 2,3 Millionen Arbeitnehmende direkt betroffen. 

Die Pressemitteilung der komba gewerkschaft nrw "Einkommensrunde 2020: Das sind die Forderungen" als pdf-Download.

Mehr Infos zur Einkommensrunde auch auf den Sonderseiten des dbb beamtenbund und tarifunion 

Covid 19 Tarifvertrag - tarifpolitische Handlungsfähigkeit bewiesen

© dbbEin Ergebnis, das Sicherheit gibt

Nach der Angst um die Gesundheit bestimmt die wirtschaftliche Zukunftsangst das Leben der Menschen in besonderer Weise. Dem haben die Tarifpartner VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände), dbb und ver.di mit Regelungen zur Kurzarbeit im kommunalen Bereich Rechnung getragen. Dabei einigten sich die Tarifpartner auf Eckpunkte für einen Tarifvertrag, die Sicherheit und Klarheit bringen – für die Beschäftigten und die Kommunen. dbb Tarifchef Volker Geyer zusammenfassend: „Unsere beiden Kernbotschaften lauten: Erstens: Dort, wo durch die Corona-Pandemie aktuell Arbeit wegfällt, gilt ein umfassender Beschäftigungsschutz. Die Arbeitsplätze sind langfristig gesichert. Zweitens ist es uns gelungen, die Verluste des Nettoeinkommens auf ein Minimum zu begrenzen.“ Außerdem stellte er klar, dass dieser Tarifvertrag ein Beitrag sei, um eine absolute Ausnahmesituation zu regeln. Geyer wörtlich: „Das ist kein Muster. In aller Deutlichkeit: Das ist ein zeitlich und inhaltlich begrenzter Ausnahmefall, den wir hier regeln. Denn grundsätzlich haben wir im öffentlichen Dienst zu viel und nicht zu wenig Arbeit.“


Zur Einordnung des „Covid 19 Tarifvertrages“ mit der VKA

Der Tarifvertrag mit den Kommunen kann vor Ort nur unter Beteiligung der dortigen Personal- und Betriebsräte angewandt werden. Seine Geltung unterliegt zeitlich und räumlich strengen Vorgaben. Die Tarifpartner haben außerdem klargestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung (Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern sie kommunal getragen werden) sowie die Ordnungs- und Hoheitsverwaltung gedacht ist.

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FACHKRÄFTEMANGEL ERKANNT: UND JETZT?

© wilhei / pixabay.com
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Kleine Schritte wurden beim Auftakt der Tarifgespräche für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (5. März) gegangen. Der notwendige, spürbare Schritt blieb seitens der Arbeitgeber allerdings noch aus. In Zeiten des Fachkräftemangels braucht es deutliche Zeichen.

Eine grundlegende Erkenntnis der ersten Tarifrunde vorweg: Beide Seiten betonen die gesellschaftliche Relevanz der SuE-Beschäftigten und auch die Arbeitgeber erkennen den Mangel an Fachkräften in diesen Bereichen an.

„Diese Erkenntnis ist für die weiteren Gespräche zweifelsohne eine gute Basis. In den folgenden Runden heißt es allerdings, tatsächlich bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zu erzielen. Denn das ist der richtige Weg, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, sagt Andreas Hemsing, Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft und Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw. Er ist einer der Verhandlungsführer für dbb/komba.

„Beruf kann ‚jeder‘. Berufung nicht.“
Flankierend zu den Tarifgesprächen hat die komba gewerkschaft eine Fachkräfte-Kampagne ins Leben gerufen. Darin zeigt sie anschaulich, was passiert, wenn fachfremdes Personal den Aufgaben von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nachgeht. „Unsere Kampagne stellt den Anspruch der Beschäftigten in den Mittelpunkt, mit Qualifikation und aus Überzeugung für eine hochwertige und gemeinwohlorientierte Aufgabenerfüllung zu sorgen. Der akute Fachkräftemangel gefährdet diese Anforderung“, erläutert Sandra van Heemskerk, stellvertretende Bundesvorsitzende und stellvertretende NRW-Landesvorsitzende.

Was zu wenig Personal bedeutet, spüren vielerorts die Beschäftigten sowie die Bürgerinnen und Bürger bereits heute. „Ein ganz falsches Signal wäre es, diese personelle Lücke durch ein Aufweichen des Fachkräftegebotes schließen zu wollen. Der Einsatz von nicht ausreichend qualifiziertem Personal führt zu weniger Wertschätzung für die eigene Arbeit und letztlich auch zu einer niedrigeren Qualität der Aufgabenerfüllung. Ein solches Vorgehen kann keine Lösung sein“, ist sich Hemsing sicher.

LANDESBESOLDUNGSGESETZ 2019

Kabinett stimmt Entwurf zur Besoldung zu

Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten ist im Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsgesetzes vom Kabinett beschlossen worden. 

Der Gesetzentwurf soll die Ergebnisse der Besoldungsgespräche umsetzen, welche Ende März zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften geführt wurden.  Ob die Umsetzung tatsächlich in dem vereinbarten Maße erfolgt ist, wird der DBB NRW nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfes prüfen.

Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz in die nächste Plenarsitzung Ende des Monats eingebracht werden wird. Im Anschluss sollte der DBB NRW die Möglichkeit erhalten, dazu Stellung zu nehmen.
 
Die Ergebnisse der Besoldungsgespräche im Detail:

  • Zum 1. Januar 2019 und 2020 soll jeweils eine Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe von 3,2 Prozent erfolgen, zum 1. Januar 2021 soll eine Anpassung in Höhe von 1,4 Prozent erfolgen.
  • Die Anwärterbezüge sowie die Bezüge der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sollen jeweils zum 1. Januar 2019 und 2020 um 50 Euro steigen, außerdem sollen die Anwärterinnen und Anwärter einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten.
  • Es wurde zudem eine verbindliche Gesprächszusage zu Möglichkeiten der Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes vereinbart, insbesondere zu den Themen Arbeitszeit und zu Regelungen des Schichtdienstes.

Weitere Informationen auch auf der Website des DBB NRW unter: www.dbb-nrw.de

Finanzminister: Das Tarifergebnis wird auf Beamtinnen/Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen

Der Minister der Finanzen, Lutz Lienenkämper, teilte heute mit: „Ich beabsichtige, dem Kabinett vorzuschlagen, das Tarifverhandlungsergebnis für die Angestellten 1:1 rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Das bedeutet eine Erhöhung um 3,2 Prozent zum 1. Januar 2019, weitere 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020 und weitere 1,4 Proent zum 1. Januar 2021.

Weitere strukturelle Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung sind jedoch notwendig. 

Als ein Ergebnis zahlreicher Gespräche sieht Landesvorsitzender Andreas Hemsing die nun angekündigte zeit- und volumengleiche Übertragung. „Das macht deutlich, dass die Landesregierung erkannt hat, dass eine attraktive Besoldung ein wichtiger Beitrag zur Attraktivitätssteigerung für die Beschäftigten ist. Gleichzeitig kann das aber nur der erste Schritt einer wirklichen Attraktivitätsoffensive sein.“ 

Für eine wirkliche Attraktivitätssteigerung, insbesondere zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte, sind noch weitere Maßnahmen notwendig. Diese wird der DBB NRW in den am Freitag (22.03.2019) anstehenden Besoldungsgesprächen thema-tisieren, mit dem Ziel, bis 2021 weitere strukturelle Verbesserungen zu erreichen. An den Besoldungsgesprächen werden für die komba gewerkschaft nrw der 2. Landesvorsitzende, Hubert Meyers, und der DBB NRW Landesvorsitzende, Roland Staude, teilnehmen.

Die komba gewerkschaft nrw wird über den weiteren Verlauf der Besoldungsgespräche berichten. 

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