Chance vertan: Arbeitgeber legen kein Angebot vor
Ohne Arbeitgeberangebot ist der Verhandlungsauftakt zur Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen am 26. Februar 2018 in Potsdam zu Ende gegangen.
Ohne Arbeitgeberangebot ist der Verhandlungsauftakt zur Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen am 26. Februar 2018 in Potsdam zu Ende gegangen.
„Wir haben den Arbeitgebern heute noch einmal vermittelt, dass eine notwendige Attraktivitäts- und Nachwuchsoffensive im öffentlichen Dienst nicht zulasten der Einkommensentwicklung gehen darf. Diese Taktik wird nicht aufgehen. Stattdessen muss die Einkommensentwicklung endlich als das gesehen werden, was sie tatsächlich ist. Sie ist ein wichtiges Kriterium, den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv zu halten“, machte Andreas Hemsing, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw, am Rande der Verhandlungen deutlich. Vor allem die Kommunen könnten sich eine halbherzige Einkommenspolitik wegen des hartumkämpften Arbeitsmarktes nicht noch länger leisten.
Der für komba Mitglieder im Bereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes bisher schon angebotene Versicherungsschutz durch eine Gruppen-Diensthaftpflichtversicherung konnte nach Verhandlungen mit der Signal Iduna Versicherung deutlich verbessert werden.
Folgende Risiken sind abgedeckt:
Allgemeine Diensthaftpflichtversicherung
Mit Entscheidungen vom 16.11.2017, die jetzt veröffentlicht wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht für Klarheit gesorgt hinsichtlich möglicher Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich wegen altersdiskriminierender Besoldung. Die Entscheidungen tragen die Aktenzeichen – 2 C 11/17 – und – 2 C 13/17 –.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorherrschende Rechtsmeinung bestätigt, dass die Festsetzung der Stufen der Besoldung nach dem sogenannten Besoldungsdienstalter gegen europäisches Recht verstieß. Eine Änderung ist eingetreten durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz, wonach ab dem 01.06.2013 die Stufen der Besoldung sich an der Berufserfahrung orientieren. Allerdings haben die Gerichte es auch akzeptiert, dass vorhandene Beamtinnen und Beamte zum 01.06.2013 ohne Veränderung der Stufe und ohne Veränderung der Besoldung in das neue System übergeleitet wurden.