Corona-Bonus für Beamtinnen und Beamte in NRW: Finanzminister lehnt eine Auszahlung ab

In dem TVÖD-Tarifvertragsabschluss vom 25.10.2020 wurde eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung unter anderem für kommunale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gestaffelt nach Entgeltgruppen, in Höhe von 300 €, 400 € bzw. 600 € vereinbart.

Damit wurde anerkannt, dass gerade viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Kommunen in der ersten Reihe der Organisation von Maßnahmen zur Bekämpfung der CoronaPandemie standen und auch bei der künftigen Betreuung der Impfzentren stehen werden.

Die komba gewerkschaft hat sich gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) dafür eingesetzt, dass auch Beamtinnen und Beamte der Kommunen eine entsprechende Zahlung erhalten können. Bisher lehnt der Finanzminister eine solche Zahlung ab mit dem formaljuristischen Argument, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sich ausschließlich an dem Tarifvertragsabschluss des TV-L orientiert. Mit den Gewerkschaften sei in Übertragung des Tarifvertragsergebnisses für 2019 eine Erhöhung von 3,2 %, für 2020 eine weitere Erhöhung von 3,2 % und ab dem 01.01.2021 eine weitere Erhöhung von 1,4 % der Besoldung und der Versorgungsbezüge geregelt worden. Da der TV-L noch bis August 2021 laufe, sehe er derzeit für weitere Zahlungen keine Grundlage.

komba Landesvorsitzender Andreas Hemsing: „Der Verweis auf die tarifvertragliche Orientierung ist zwar nachvollziehbar, aber in höchstem Maße enttäuschend. Damit hat der Finanzminister bisher die Chance verpasst, insbesondere den kommunalen Beamtinnen und Beamten für ihren Einsatz während der Corona-Pandemie zu danken und seine Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Wir bleiben weiter am Ball, da die Steuerbefreiung für Corona-Zahlungen bis zum 30.06.2021 verlängert wurde.

Unabhängig davon wird das Jahr 2021 für den Beamtenbereich ein spannendes Jahr bleiben. Vor der angesprochenen Tarifrunde im Herbst 2021 ist das Land NRW verpflichtet, eine Neuregelung zu verabschieden zum Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder. Auch muss sich das Land aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts positionieren zur allgemeinen Verfassungsmäßigkeit der Besoldung in NRW.“

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