Mit Entscheidungen vom 16.11.2017, die jetzt veröffentlicht wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht für Klarheit gesorgt hinsichtlich möglicher Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich wegen altersdiskriminierender Besoldung. Die Entscheidungen tragen die Aktenzeichen – 2 C 11/17 – und – 2 C 13/17 –.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorherrschende Rechtsmeinung bestätigt, dass die Festsetzung der Stufen der Besoldung nach dem sogenannten Besoldungsdienstalter gegen europäisches Recht verstieß. Eine Änderung ist eingetreten durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz, wonach ab dem 01.06.2013 die Stufen der Besoldung sich an der Berufserfahrung orientieren. Allerdings haben die Gerichte es auch akzeptiert, dass vorhandene Beamtinnen und Beamte zum 01.06.2013 ohne Veränderung der Stufe und ohne Veränderung der Besoldung in das neue System übergeleitet wurden.