Beamtenrechts-Info: Landtag NRW: Zusätzliche Kinderkrankentage auch für Beamtinnen und Beamte

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 Folgendes beschlossen:

„Der Landtag beauftragt die Landesregierung, eine befristete rechtliche Lösung umzusetzen, die den Beamtinnen und Beamten in NRW in Anlehnung an die Regelungen bei angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Jahr 2020 die Inanspruchnahme von 5 zusätzlichen Kinderkrankentagen pro Kind (bei Alleinerziehenden 10 zusätzliche Tage) ermöglicht“.

Die derzeitige Regelung in § 33 Freistellungs- und Urlaubsverordnung sieht vor, dass bei Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes eine Freistellung bis zu vier Arbeitstagen im Kalenderjahr pro Kind, (maximal zwölf Arbeitstage) im Kalenderjahr gewährt wird. Bei Beamtinnen und Beamten, deren Besoldung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (62.550 Euro) liegt, kann eine Freistellung im Umfang der in § 45 Absatz 2 SGB V genannten Tage (bisher 10 Tage pro Kind/pro Elternteil, bei Alleinerziehenden 20 Tage – mit Coronaerhöhung: 15 Tage pro Kind/pro Elternteil, bei Alleinerziehenden 30 Tage) gewährt werden.

In Zeiten von Corona reichen die bisherigen Freistellungstage nicht aus, da viele Eltern zusätzliche Betreuungstage benötigen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde daher bundesweit die oben genannte Ausweitung der Kinderkrankentage beschlossen, die nunmehr in Nordrhein-Westfalen auf den Beamtenbereich übertragen werden soll.

Jörg Blöming MdL (CDU) und langjähriges Mitglied der komba gewerkschaft hat in seiner Rede in der Plenarsitzung am 07.10.2020 zu dem Antrag von CDU und FDP unter anderem Folgendes ausgeführt:

„Viele Beamtinnen und Beamte sind Angehörige systemrelevanter Berufe. Als solche sind sie immer noch einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Auch sie haben während des Lockdowns Familie und Beruf unter einen Hut gebracht. Aktuell verdeutlicht uns die Corona-Krise, welch´ großen Wert eine hochqualifizierte und effiziente Verwaltung hat. …. Deshalb plädieren wir dafür, die erweiterten Möglichkeiten bei der Betreuung erkrankter Kinder in diesem Jahr auch verbeamteten Eltern einzuräumen.“

Die komba gewerkschaft begrüßt die beabsichtigte Regelung.

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