Geplante Änderung der Laufbahnverordnung Feuerwehr: Die Besoldungsgruppe A 11 muss im beschränkt prüfungsfreien Aufstieg erreichbar bleiben!
Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte in NRW können gemäß § 14 Laufbahnverordnung Feuerwehr NRW (LVOFeu) im beschränkt prüfungsfreien Aufstieg bis in die Besoldungsgruppe A11 aufsteigen. Gemacht wurde diese Regelung für Beamtinnen und Beamte, die berufs- und lebenserfahren sind, viel Praxiserfahrung und Qualifikationen vorweisen können und sich in Rettungsdiensten, in Leitstellen und in anderen Einsatz- und Arbeitsbereichen bewährt haben, damit sie eine leistungs- und erfahrungsgerechte Perspektive oberhalb der Besoldungsgruppe A 9/A 9+Z haben und in besonderen Funktionen eingesetzt werden können. Diese Erfahrungsschätze und Praxiskenntnisse sind wichtig für die Funktions- und Leistungsfähigkeit jeder Feuerwehr. In der Ausbildung, in den Tagesdiensten und in weiteren wichtigen Einsatzbereichen sind sie unverzichtbar.




Ende Oktober haben die Tarifpartner dbb, ver.di, Bund und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) mit dem Potsdamer Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2020 bewiesen, dass sie auch in schwieriger Lage zu konstruktiver Tarifpolitik in der Lage sind. Gestern jedoch hat die VKA ohne Not diesen Konsens verlassen. Stattdessen verkündet sie, die Zahlbarmachung des Abschlusses, also die Entgelterhöhungen von 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro, zum 1. April 2021 nicht vollziehen zu wollen. Damit hat die VKA auch deutlich gemacht, was sie von ihren Beschäftigten hält. Anders der Bund: Hier ist die Redaktion beendet und die Auszahlungen sind auch nicht in Frage gestellt.