Zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung empfiehlt die komba gewerkschaft nrw den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern in NRW, diese auch im Jahr 2021 schriftlich geltend zu machen.
Warum gibt es diese Empfehlung ?
In der Folge zweier wegweisender Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Frage der amtsangemessenen Alimentation zur „Grundbesoldung“ einerseits und zu den kinderreichen Beamtenfamilien andererseits, hatten wir in der Vergangenheit über mögliche Auswirkungen berichtet. Muss auch wegen der Alimentation von Familien mit drei und mehr Kindern 2021 etwas unternommen werden? Nein, im September 2021 hat der Besoldungsgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen nun ein Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien verabschiedet, mit dem die Familienzuschläge ab dem dritten Kind deutlich erhöht werden. Damit gilt für diese Besoldungsbestandteile, dass betroffene Familien für das Jahr 2021 nichts weiter unternehmen müssen, um die im Gesetz vorgesehenen höheren Zuschläge ab dem dritten Kind zu erhalten.