Dafür hat der dbb erneut das Format der Regionalkonferenzen gewählt, um mit den Mitgliedern der Fachgewerkschaften über mögliche Forderungen zu diskutieren. Die ersten beiden von sieben dieser Konferenzen haben am 2. und 3. September 2024 in Düsseldorf und Hamm stattgefunden. Auch der Vorstand des komba Ortsverbandes Mülheim an der Ruhr hat an der Konferenz teilgenommen.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer sagte in Düsseldorf: „Die Belastung der Kolleginnen und Kollegen wächst: Bei der Arbeit, weil Politik ihnen ständig zusätzliche Aufgaben auflädt, während immer mehr unserer erfahrenen Leute in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten weiterhin hoch und steigen weiter – man denke nur an die steigenden Mieten in vielen Ballungszentren. Deshalb brauchen wir dringend Entlastung. Sowohl durch höhere Einkommen, als auch durch attraktive und flexible Arbeitszeitmodelle. So kann der öffentliche Dienst gleichzeitig auch interessanter für Nachwuchskräfte werden. Denn gerade für junge Menschen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft das entscheidende Kriterium bei der Jobwahl. Das alles werden wir mit Bund und Kommunen besprechen müssen.“
Im Vorwege der nächsten Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst haben mehrere beteiligte Gewerkschaften eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Eine davon verantwortet die komba gewerkschaft. Die Beteiligung und der Erkenntniswert sind hoch. „Wir haben die richtigen Fragen gestellt und für einen niedrigschwellig Zugang bei geringem Zeitaufwand gesorgt – so haben wir jetzt eine gute Basis für das weitere Vorgehen im Sinne der Mitglieder“, zeigt sich komba Bundesvorsitzender Andreas Hemsing zufrieden. Wir haben die wichtigsten Ergebnisse zusammengestellt und für die Bewertung bereits Rückmeldungen aus Diskussionsforen einfließen lassen.
Im Kern: Klarheit und Flexibilität
Wie bereits in der Mitglieder-Info 1/2024 berichtet, hat das Arbeitsgericht Essen mit Urteil vom 16. April 2024 entschieden, dass auch in der Eltern(teil)zeit Ansprüche auf die volle Inflationsausgleichszahlung aus dem Tarifvertrag zum Inflationsausgleich im Bereich TVöD/TV-L bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr Infos zum Thema in unserem aktuellen Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen Info – 5/2024: „Inflationsausgleichsprämie auch für Beamt* innen in Elternzeit?“