Warnstreik am 23.03.2023 bei der Stadt Mülheim an der Ruhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

die Arbeitgebenden haben in der zweiten Verhandlungsrunde der Einkommensrunde 2023 am 22./23. Februar ein Angebot vorgestellt, das bei näherer Betrachtung eine Mogelpackung ist. Insbesondere den von den Gewerkschaften geforderten Mindesbetrag lehnt die VKA kategorisch ab. Damit zeigen die Arbeitgebenden, was Beschäftigte ihnen wert sind - nämlich nichts !

Unsere berechtigten Forderungen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 %, mindesten 500 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten
  • Erhöhung der Ausbildungs-, Studierenden- und Praktikumsentgelte um 200 Euro sowie eine unbefristete Azubi-Übernahme

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Zentrale Kundgebung am 23.02.2023 in Gelsenkirchen 

Wir fahren gemeinsam mit dem Ortsverband Duisburg um 8.30 Uhr zur zentralen Demonstration.
Treffpunkt ist in der Duisburger Innenstadt vor dem Casino (Landfermannstr. 6, 47051 Duisburg)

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EINKOMMENSRUNDE BUND UND KOMMUNEN 2023

Silberbach kritisiert „Rituale der Respektlosigkeit“

v.l.: dbb-Chef Ulrich Silberbach (komba) mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) (Foto: © Friedhelm Windmüller / dbb)Der dbb hat die Blockade von Bund und Kommunen bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst deutlich verurteilt und kündigt Proteste an.

„Bund und Kommunen bringen das Kunststück fertig, gegen Tarifrituale zu wettern, die sie selbst immer wieder erzwingen. Wir brauchen ein verhandlungsfähiges Angebot und nicht diese Rituale der Respektlosigkeit“, sagte der dbb Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Ulrich Silberbach am 24. Januar 2023 in Potsdam. Kurz zuvor wurde die erste Verhandlungsrunde mit dem Bundesinnenministerium (BMI) und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ergebnislos beendet. „Die Kolleginnen und Kollegen verlangen zu recht, dass ihre Reallohnverluste ausgeglichen werden. Es kann nicht sein, dass die, die uns so sicher durch die Mehrfachkrisen der letzten Jahre geführt haben, jetzt auch noch Zeche dafür zahlen sollen. Das erzeugt Frust und der wird sich auf Straßen und in Betrieben zeigen“, kündigte der dbb Chef an.

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Einkommensrunde: Ohne die Beschäftigten geht nichts!

Am Dienstag (24.01.2023) starten die Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen. Die komba gewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion macht deutlich: Ohne die Beschäftigten ist kein öffentlicher Dienst zu machen.

© dbb/komba
© dbb/komba

„Die Kolleginnen und Kollegen im kommunalen öffentlichen Dienst stellen täglich sicher, dass unser Gemeinwesen funktioniert. Sie reagieren flexibel und engagiert auf jede noch so herausfordernde Situation (Corona, Angriffskrieg gegen die Ukraine). Ihre Belastungen sind hoch, die Einkommens- und Rahmenbedingungen in der Regel wenig attraktiv“, sagt Andreas Hemsing, Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft und stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion. Hinzu kommen finanzielle Sorgen aufgrund der zunehmenden wirtschaftlichen Belastungen.

In dieser Situation sind deutliche Signale, beispielsweise in Sachen Bezahlung, umso bedeutender: „In der anstehenden Tarifrunde müssen die Arbeitgeber durch ein spürbares und nachhaltiges Einkommensplus die finanziellen Sorgen von vielen Beschäftigten mildern. Durch eine attraktivere Bezahlung wird gleichzeitig für mehr Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gesorgt. In Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels muss das selbstverständlich sein. Ohne die Kolleginnen und Kollegen geht schließlich nichts!“, macht Andreas Hemsing deutlich.

Gefordert werden 10,5 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 500 Euro im Monat. Außerdem geht es bei den Forderungen um eine Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikant/innen um 200 Euro sowie eine verbindliche Zusage zur unbefristeten Übernahme der Azubis. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.

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Mitglieder-Info für Beamte/innen und Versorgungsempfänger/innen 6/2022

© 3dman eu / pixabay.com© 3dman eu / pixabay.com
 

Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation (Grundbesoldung) sichern

Da es auch in diesem Jahr nicht ausgeschlossen ist, dass möglicherweise Ansprüche auf eine höhere Besoldung und Versorgung bestehen, empfiehlt die komba gewerkschaft nrw den Beamt_innen und Versorgungsempfänger_innen in NRW, diese Ansprüche schriftlich geltend zu machen.

 

Hintergrund unserer Empfehlung
Das Land NRW hat die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Grundbesoldung und zur amtsangemessenen Alimentation ab dem dritten Kind umgesetzt. Die Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation ab dem dritten Kind wurde im Jahre 2021 durch die Erhöhung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind umgesetzt. Die Umsetzung der Entscheidung zur "allgemeinen" Alimentation (Grundbesoldung) erfolgt in diesem Jahr durch die Anpassung des Familienzuschlags für das erste und zweite Kind.

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Beamt/innen, Versorgunsempfänger/innen - Info 5/2022

© geralt/pixabay.com
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Sonderurlaub für Kinderbetreuung, Neuregelung Teilzeitstudium, Anpassung Nebentätigkeit: Im Rahmen der gewerkschaftlichen Beteiligung hatte die komba gewerkschaft nrw die Möglichkeit, zu verschiedenen geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.

Die Änderungen betreffen die Freistellungs- und Urlaubsverordnung, die Ausbildungsordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner Verwaltungsdienst sowie die Abführungsfreibeträge bei einer Nebentätigkeit.

Mehr erfahren:
Die Mitgliederiformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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