EKR 2018: „EINKOMMENSENTWICKLUNG SICHERT ATTRAKTIVITÄT DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES“

Am Verhandlungsort machten die Beschäftigten gemeinsam mit Andreas Hemsing (Mitte), Landesvorsitzender der komba nrw, auf ihre berechtigten Interessen aufmerksam. © komba gewerkschaft
Am Verhandlungsort machten die Beschäftigten gemeinsam mit Andreas Hemsing (Mitte), Landesvorsitzender der komba nrw, auf ihre berechtigten Interessen aufmerksam. © komba gewerkschaft

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände versammelten sich am Montag (26. Februar) zur ersten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen in Potsdam. Zum Auftakt ging es vor allem darum, die gewerkschaftlichen Forderungen zu erläutern.

„Wir haben den Arbeitgebern heute noch einmal vermittelt, dass eine notwendige Attraktivitäts- und Nachwuchsoffensive im öffentlichen Dienst nicht zulasten der Einkommensentwicklung gehen darf. Diese Taktik wird nicht aufgehen. Stattdessen muss die Einkommensentwicklung endlich als das gesehen werden, was sie tatsächlich ist. Sie ist ein wichtiges Kriterium, den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv zu halten“, machte Andreas Hemsing, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw, am Rande der Verhandlungen deutlich. Vor allem die Kommunen könnten sich eine halbherzige Einkommenspolitik wegen des hartumkämpften Arbeitsmarktes nicht noch länger leisten.

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Besserer Schutz für komba Mitglieder im Bereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes vereinbart

Der für komba Mitglieder im Bereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes bisher schon angebotene Versicherungsschutz durch eine Gruppen-Diensthaftpflichtversicherung konnte nach Verhandlungen mit der Signal Iduna Versicherung deutlich verbessert werden.

Folgende Risiken sind abgedeckt:

Allgemeine Diensthaftpflichtversicherung

  • Personenschäden bisher 2.000.000 €, jetzt 5.000.000 €
  • Sachschäden bisher 1.000.000 €, jetzt 5.000.000 €
  • Vermögensschäden bisher 100.000 €, unverändert
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Finanzieller Ausgleich wegen altersdiskriminierender Besoldung jetzt möglich

Mit Entscheidungen vom 16.11.2017, die jetzt veröffentlicht wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht für Klarheit gesorgt hinsichtlich möglicher Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich wegen altersdiskriminierender Besoldung. Die Entscheidungen tragen die Aktenzeichen – 2 C 11/17 – und – 2 C 13/17 –.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorherrschende Rechtsmeinung bestätigt, dass die Festsetzung der Stufen der Besoldung nach dem sogenannten Besoldungsdienstalter gegen europäisches Recht verstieß. Eine Änderung ist eingetreten durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz, wonach ab dem 01.06.2013 die Stufen der Besoldung sich an der Berufserfahrung orientieren. Allerdings haben die Gerichte es auch akzeptiert, dass vorhandene Beamtinnen und Beamte zum 01.06.2013 ohne Veränderung der Stufe und ohne Veränderung der Besoldung in das neue System übergeleitet wurden.

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EINKOMMENSRUNDE 2018 FÜR BUND UND KOMMUNEN

Bundestarifkommission der komba gewerkschaft mit dbb Chef Ulrich Silberbach (vorne Mitte) und dem Bundes-/NRW-Landesvorsitzenden der komba gewerkschaft sowie stellvertretenden Vorsitzenden der dbb Bundestarifkommission, Andreas Hemsing (vorne rechts). (Foto: © Jan Brenner / dbb)
Bundestarifkommission der komba gewerkschaft mit dbb Chef Ulrich Silberbach (vorne Mitte) und dem Bundes-/NRW-Landesvorsitzenden der komba gewerkschaft sowie stellvertretenden Vorsitzenden der dbb Bundestarifkommission, Andreas Hemsing (vorne rechts). (Foto: © Jan Brenner / dbb)

Für den öffentlichen Dienst: 6 Prozent, mindestens 200 Euro gefordert

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Mitgliederversammlung 2017

Sehr geehrtes Mitglied,

am 10.10.2017, 18:00 Uhr fand die Mitgliederversammlung 2017 statt.

Tagungsort:
Gaststätte LindenhofLindenstr. 68 / Ecke Saarner Str. 
in Mülheim an der Ruhr

Tagesordnung:

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