Personalratswahlen starten am 04.11.2020

kombaGlüh1Die Personalräte bei der Stadt Mülheim an der Ruhr werden neu gewählt.

Wir möchten uns auch gerne weiterhin als Personalräte für Eure Belange einsetzen und würden uns freuen, wenn Ihr uns bei den Personalratswahlen 2020 Eure Stimme gebt …

Die Personalratswahlen finden vom 04. bis zum 06. November 2020 statt.

 

Daher 2020 ...

komba wählen. einleuchtend.

 

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier 

 

 

Personalratskandidaten komba mülheim an der ruhr

Tarifeinigung mit Bund und Kommunen

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Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst

„Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht“, bilanzierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 25. Oktober 2020 in Potsdam die Tarifeinigung mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen.

„Die Arbeitgeber haben den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt und vor allem durch die Einführung der Pflegezulage, die Erhöhung von Intensiv- und Wechselschichtzulagen sowie des Samstagszuschlags endlich wichtige erste Schritte hin zu einer wertschätzenden und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bezahlung gemacht“, so Silberbach.

Bei anderen Leistungsträgern des öffentlichen Dienstes, etwa in Ordnungsämtern, Jobcentern oder der allgemeinen Verwaltung war diesmal nicht mehr durchzusetzen, erklärte der dbb Chef. „Darum war besonders wichtig, die von den Arbeitgebern geforderte dreijährige Laufzeit zu verhindern. Mittelfristig müssen wir für den ganzen öffentlichen Dienst die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die Mitarbeitermotivation verbessern. Diese beiden Themen werden in der nächsten Runde Anfang 2023 - wenn die Corona-Krise hoffentlich längst Geschichte ist - eine zentrale Rolle spielen.“

Auf zwei aus Gewerkschaftssicht wichtige Erfolge dieses Abschlusses wies Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, vor der dbb Bundestarifkommission hin: „Wir haben die schrittweise Arbeitszeitangleichung Ost an West ab 2022 durchsetzen können und beim Thema ‚Arbeitsvorgang‘ Verschlechterungen bei der Eingruppierung verhindert. Das sind zwei wesentliche strukturelle Erfolge für uns.“

„Wir gehen davon aus,“ so dbb Chef Silberbach abschließend, „dass dieser Tarifabschluss wie in den vorhergehenden Runden zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird.“

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Mitglieder der komba Mülheim an der Ruhr beteiligen sich am Warnstreik

WARNSTREIK 2020Die Einkommensrunde 2020 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ist am 19./20. September 2020 fortgesetzt worden. Die Arbeitgeber halten unsere berechtigten Forderungen weiterhin für unverhältnismäßig!

Die Systemrelevanz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist für sie offenbar bei der Bezahlung zu Ende! Wir machen Druck zur nächsten Verhandlungsrunde am 22./23. Oktober 2020 !

Wir fordern:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,8 Prozent, mindestens 150 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten
  • Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro

Wertschätzung sieht anders aus!

Zeigen wir den Arbeitgebern, was wir von ihrer Blockade halten! Nichts!

Zur Unterstützung unserer Forderungen haben wir alle Mitglieder des komba Ortsverbandes Mülheim an der Ruhr zu einem ganztägig Warnstreik aufgerufen. Sämtliche Mitglieder kamen dem Aufruf nach und haben ihren Dienst niedergelegt.

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Beamtenrechts-Info: Landtag NRW: Zusätzliche Kinderkrankentage auch für Beamtinnen und Beamte

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 Folgendes beschlossen:

„Der Landtag beauftragt die Landesregierung, eine befristete rechtliche Lösung umzusetzen, die den Beamtinnen und Beamten in NRW in Anlehnung an die Regelungen bei angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Jahr 2020 die Inanspruchnahme von 5 zusätzlichen Kinderkrankentagen pro Kind (bei Alleinerziehenden 10 zusätzliche Tage) ermöglicht“.

Die derzeitige Regelung in § 33 Freistellungs- und Urlaubsverordnung sieht vor, dass bei Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes eine Freistellung bis zu vier Arbeitstagen im Kalenderjahr pro Kind, (maximal zwölf Arbeitstage) im Kalenderjahr gewährt wird. Bei Beamtinnen und Beamten, deren Besoldung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (62.550 Euro) liegt, kann eine Freistellung im Umfang der in § 45 Absatz 2 SGB V genannten Tage (bisher 10 Tage pro Kind/pro Elternteil, bei Alleinerziehenden 20 Tage – mit Coronaerhöhung: 15 Tage pro Kind/pro Elternteil, bei Alleinerziehenden 30 Tage) gewährt werden.

In Zeiten von Corona reichen die bisherigen Freistellungstage nicht aus, da viele Eltern zusätzliche Betreuungstage benötigen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde daher bundesweit die oben genannte Ausweitung der Kinderkrankentage beschlossen, die nunmehr in Nordrhein-Westfalen auf den Beamtenbereich übertragen werden soll.

Jörg Blöming MdL (CDU) und langjähriges Mitglied der komba gewerkschaft hat in seiner Rede in der Plenarsitzung am 07.10.2020 zu dem Antrag von CDU und FDP unter anderem Folgendes ausgeführt:

„Viele Beamtinnen und Beamte sind Angehörige systemrelevanter Berufe. Als solche sind sie immer noch einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Auch sie haben während des Lockdowns Familie und Beruf unter einen Hut gebracht. Aktuell verdeutlicht uns die Corona-Krise, welch´ großen Wert eine hochqualifizierte und effiziente Verwaltung hat. …. Deshalb plädieren wir dafür, die erweiterten Möglichkeiten bei der Betreuung erkrankter Kinder in diesem Jahr auch verbeamteten Eltern einzuräumen.“

Die komba gewerkschaft begrüßt die beabsichtigte Regelung.

EKR 2020: Nebelkerze oder erster Schritt?

csm EKR 2020 Logo Forderung 04 b29fd86296Arbeitgeber machen ein erstes Angebot. Alle Infos gibt es hier.

In die aktuelle Einkommensrunde ist Bewegung gekommen. Ob das am Freitagmittag von den Arbeitgebern per Mail vorgelegte Angebot nur Bewegung simuliert oder auch tatsächlich einen Fortschritt darstellt, „wird sich erst zeigen, wenn wir uns ab Donnerstag wieder in Potsdam treffen und über dieses Angebot in Verhandlungen eintreten. Denn klar ist auf jeden Fall, dass das Angebot in seiner heutigen Form bei Weitem nicht ausreicht“, so dbb Chef Ulrich Silberbach in einer ersten Bewertung vor der Bundestarifkommission des dbb. „Tarifverhandlungen sind ein Marathonlauf. Einerseits wird der nicht auf den ersten Metern entschieden, andererseits muss man natürlich überhaupt erstmal loslaufen. Vor dieser Erkenntnis haben sich die Arbeitgeber sechs Wochen lang gedrückt. Ob nun das heute vorgelegte Angebot ein erster Schritt in die richtige Richtung ist oder nur eine Nebelkerze, um in der Öffentlichkeit nicht als Verweigerer dazustehen, wird sich nächste Woche zeigen. Wir erkennen positive Details, wir sehen aber auch, was alles fehlt.“

Die Kernelemente des Angebots im Detail

Lineare Erhöhung und Laufzeit

Ab 1. März 2021 1,0 Prozent (mindestens 30 Euro).

Ab 1. März 2022 weitere 1,0 Prozent

Ab 1. März 2023 weitere 1,5 Prozent

Die Laufzeit beträgt beim Arbeitgeberangebot drei Jahre. Die Laufzeit ist also extrem lang und für die ersten sechs Monate wollen die Arbeitgeber die Entgelttabelle nicht erhöhen. Das wären schlicht Nullmonate. Stattdessen wollen die Arbeitgeber eine Corona-Prämie von 300 Euro zahlen. Azubis Für die Azubis gilt linear das gleiche Angebot wie oben. Das ist meilenweit von der Forderung nach 100 Euro entfernt. Die Übernahmeregelung entspricht den Regelungen der letzten Jahre.

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