Mitglieder der komba Mülheim an der Ruhr beteiligen sich am Warnstreik

WARNSTREIK 2020Die Einkommensrunde 2020 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ist am 19./20. September 2020 fortgesetzt worden. Die Arbeitgeber halten unsere berechtigten Forderungen weiterhin für unverhältnismäßig!

Die Systemrelevanz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist für sie offenbar bei der Bezahlung zu Ende! Wir machen Druck zur nächsten Verhandlungsrunde am 22./23. Oktober 2020 !

Wir fordern:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,8 Prozent, mindestens 150 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten
  • Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro

Wertschätzung sieht anders aus!

Zeigen wir den Arbeitgebern, was wir von ihrer Blockade halten! Nichts!

Zur Unterstützung unserer Forderungen haben wir alle Mitglieder des komba Ortsverbandes Mülheim an der Ruhr zu einem ganztägig Warnstreik aufgerufen. Sämtliche Mitglieder kamen dem Aufruf nach und haben ihren Dienst niedergelegt.

 

IMG 20201019 WA0013Weiterhin wollen wir:

  • Angleichung der Arbeitszeit Ost an West im kommunalen Bereich
  • Einrichtung eines „Verhandlungstisches Pflege“ zur Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen im Pflegebereich
  • Verlängerung und Verbesserung des Tarifvertrags zur Gewährung von Altersteilzeit
  • Der öffentliche Dienst braucht Entlastung. Das gilt nicht erst seit der Corona-Krise. Deshalb fordern wir zusätzliche freie Tage für den öffentlichen Dienst
  • Eine verbindliche Zusage zur Übernahme der Azubis
  • Nahverkehrsticket für alle Azubis
  • Einbeziehung der praxisintegrierten Dualstudiengänge in den TVSöD
  • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Bereich der Bundesbeamten
  • Reduzierung der 41-Stunden-Woche im Bereich der Bundesbeamten

Bitte beachtet stets den Corona-Abstand von mindestens 1,5 m und tragt einen MundNase-Schutz. Danke!

Betroffen sind folgende Tarif-Bereiche: TVöD, TV-BA, Tarifverträge für die Träger der Deutschen Rentenversicherung, Tarifverträge für die Träger der DGUV, Tarifverträge der BundesbankTV-Fleischuntersuchung, TV-V, TV-AVH, die Auszubildenden und Praktikanten nach dem TVAöD (BBiG und Pflege) und TVPöD sowie Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVSöD) und aus den anderen aufgezählten Tarifbereichen.

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