OVG Münster entscheidet zur Mehrarbeit im Feuerwehrbereich
Im Beschluss vom 16.01.2024 hat sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Ausgleich für die über die regelmäßige Arbeitszeit geleisteten Stunden befasst und festgestellt, dass 24-Stunden-Dienste voll ausgeglichen werden müssen.
Die TVöD-Einigung vom 22. April 2023 beinhaltete zwei Stufen. Zunächst wurde von Juni 2023 bis einschließlich Februar 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 € bei Vollzeitbeschäftigung gezahlt. Nun folgt zum 1. März 2024 die zweite Stufe – eine deutlich spürbare Erhöhung aller Tabellenwerte.

