FACHBEREICH FEUERWEHR UND RETTUNGSDIENST – 03/2024

OVG Münster entscheidet zur Mehrarbeit im Feuerwehrbereich

© BRuM309 / pixabay.comIm Beschluss vom 16.01.2024 hat sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Ausgleich für die über die regelmäßige Arbeitszeit geleisteten Stunden befasst und festgestellt, dass 24-Stunden-Dienste voll ausgeglichen werden müssen.  

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