Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation (Grundbesoldung) sichern
Da es auch in diesem Jahr nicht ausgeschlossen ist, dass möglicherweise Ansprüche auf eine höhere Besoldung und Versorgung bestehen, empfiehlt die komba gewerkschaft nrw den Beamt_innen und Versorgungsempfänger_innen in NRW, diese Ansprüche schriftlich geltend zu machen.
Hintergrund unserer Empfehlung
Das Land NRW hat die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Grundbesoldung und zur amtsangemessenen Alimentation ab dem dritten Kind umgesetzt. Die Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation ab dem dritten Kind wurde im Jahre 2021 durch die Erhöhung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind umgesetzt. Die Umsetzung der Entscheidung zur "allgemeinen" Alimentation (Grundbesoldung) erfolgt in diesem Jahr durch die Anpassung des Familienzuschlags für das erste und zweite Kind.
Mehr erfahren:
Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.
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Manuela Winkler-Odenthal |
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de
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Das Land NRW hat die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Grundbesoldung und zur amtsangemessenen Alimentation ab dem dritten Kind umgesetzt. Die Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation ab dem dritten Kind wurde im Jahre 2021 durch die Erhöhung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind umgesetzt. Die Umsetzung der Entscheidung zur "allgemeinen" Alimentation (Grundbesoldung) erfolgt in diesem Jahr durch die Anpassung des Familienzuschlags für das erste und zweite Kind.
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