Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 11 /2024

Amtsangemessene Alimentation – Musterwiderspruch 2024

Auch in diesem Jahr ruft die komba gewerkschaft nrw seine Mitglieder dazu auf, noch in diesem Jahr einen Widerspruch zur amtsangemessenen Besoldung zu stellen, weil verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Höhe der Alimentation bestehen.

Ausgangslage
Der Gesetzgeber hat das Landesbesoldungsgesetz (LBesG) NRW zweimal in diesem Jahr geändert. Insbesondere bei der letzten Änderung hat es auch strukturelle Änderungen gegeben.

Mehr Infos zu unserem Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 11/2024 „Amtsangemessene Alimentation – Musterwiderspruch 2024“ sind im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw zu finden:

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Mark Koehler · Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · 0221 – 912 852 0
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