Erfahrungsstufen

In dieser Tabelle sind die Stufen der verschiedenen Besoldungsordnungen für Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter, in dem die zugehörige Stufe erreicht wurde, aufgelistet.


Stufe                           1   2    3    4    5   6    7    8    9   10  11  12  13  14  15
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Besoldungsordnung A   21  23  25  27  29  32  35  38  41  45  49  53   -   -   -
Besoldungsordnung C   21  23  25  27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49
Besoldungsordnung R   27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49   -   -   -


In der Besoldungsordnung A wurden anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und später alle 4 Jahre die nächste Stufe erreicht.
In den Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhöht sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.

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