FEUERWEHR- UND RETTUNGSDIENST-INFO 06/2021

© pixabay.com

Geplante Änderung der Laufbahnverordnung Feuerwehr: Die Besoldungsgruppe A 11 muss im beschränkt prüfungsfreien Aufstieg erreichbar bleiben!

Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte in NRW können gemäß § 14 Laufbahnverordnung Feuerwehr NRW (LVOFeu) im beschränkt prüfungsfreien Aufstieg bis in die Besoldungsgruppe A11 aufsteigen. Gemacht wurde diese Regelung für Beamtinnen und Beamte, die berufs- und lebenserfahren sind, viel Praxiserfahrung und Qualifikationen vorweisen können und sich in Rettungsdiensten, in Leitstellen und in anderen Einsatz- und Arbeitsbereichen bewährt haben, damit sie eine leistungs- und erfahrungsgerechte Perspektive oberhalb der Besoldungsgruppe A 9/A 9+Z haben und in besonderen Funktionen eingesetzt werden können. Diese Erfahrungsschätze und Praxiskenntnisse sind wichtig für die Funktions- und Leistungsfähigkeit jeder Feuerwehr. In der Ausbildung, in den Tagesdiensten und in weiteren wichtigen Einsatzbereichen sind sie unverzichtbar. 

Weiterlesen: FEUERWEHR- UND RETTUNGSDIENST-INFO 06/2021

FEUERWEHR- UND RETTUNGSDIENST-INFO 05/2021

© fsHH / pixabay.com

Neue Versicherung für Mitglieder aus dem Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst


Die komba Bundesorganisation hat bei der Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG für Beschäftigte im Feuerwehr- und Rettungsdienst eine besondere Zulagenersatzversicherung abgeschlossen.

Diese Versicherung deckt den unfallbedingten Wegfall der tätigkeitsbezogenen Zulage ab. Kann ein Mitglied aufgrund eines Dienstunfalles seinen Dienst zu ungünstigen Zeiten nicht wahrnehmen, verliert es die tätigkeitsbezogene Zulage und erleidet deutliche Einkommensverluste. Durch die Zulagenersatzversicherung wird dieser Einkommensverlust aufgefangen. So erhält das betroffene Mitglied einen Einmalbetrag in Höhe von 200 € ab dem 8. Tag der ununterbrochenen, unfallbedingten und hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit. Darüber hinaus werden noch weitere Schadensfälle durch die Versicherung abgedeckt. Näheres kann dem beigefügten Informationsflyer entnommen werden.

Weiterlesen: FEUERWEHR- UND RETTUNGSDIENST-INFO 05/2021

FEUERWEHR- UND RETTUNGSDIENST-INFO 04/2021

© pixabay.com

Diensthaftpflichtversicherung für Mitglieder aus dem Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst aktualisiert

Die komba Bundesorganisation hat bei der Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG für Beschäftigte im Feuerwehr- und Rettungsdienst eine besondere Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese besteht bereits seit einigen Jahren und wurde nun aktualisiert.

Die allgemeine Diensthaftpflichtversicherung gilt auch für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei der Erstversorgung bis zum Eintreffen der Notärztin/des Notarztes im Rahmen der Bedingungen des Notfallsanitätergesetzes. Daneben enthält sie noch weitere wichtige Leistungen, die Sie aus dem beiliegenden Informationsflyer entnehmen können.

Weiterlesen: FEUERWEHR- UND RETTUNGSDIENST-INFO 04/2021

EKR 2020: REDAKTIONSVERHANDLUNGEN BEENDET

Archivbild © komba Landesgewerkschaften und Untergliederungen; Friedhelm Windmüller / dbbNach intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien am 11. März 2021 geeinigt. Die Tarifrunde für Beschäftigte von Bund und Kommunen ist damit beendet. Auch die Drohung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), die höheren Entgelte nicht auszuzahlen, ist vom Tisch.

„Nach zähen und intensiven Diskussionen sind die Redaktionsverhandlungen erfolgreich zu Ende gegangen. Die strittigen Punkte konnten ausgeräumt werden. Der Abschluss ist ein wichtiges und notwendiges Signal an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Ohne sie alle geht es nicht“, sagt Andreas Hemsing, Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft. 

Zuvor hatte die VKA mit einem Konfrontationskurs irritiert. Sie drohte damit, die Entgelte nicht wie vereinbart zum 1. April 2021 auszuzahlen. Grund dafür war ein offenes Detail zum Anspruch des Jobrads. Die komba gewerkschaft hatte das Verhalten der VKA scharf kritisiert und die Auszahlung gefordert.

Inhalt der Redaktionsverhandlungen waren insgesamt 20 Änderungstarifverträge sowie zwei neue eigenständige Verträge zum Jobrad und zur Corona-Sonderprämie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der Tarifabschluss sieht Entgeltsteigerungen in zwei Schritten von insgesamt 3,2 Prozent in den kommenden zwei Jahren vor. 

Foulspiel der VKA

VKA will vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April 2021 nicht zahlen

csm logo ekr news 01 1de611cadcEnde Oktober haben die Tarifpartner dbb, ver.di, Bund und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) mit dem Potsdamer Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2020 bewiesen, dass sie auch in schwieriger Lage zu konstruktiver Tarifpolitik in der Lage sind. Gestern jedoch hat die VKA ohne Not diesen Konsens verlassen. Stattdessen verkündet sie, die Zahlbarmachung des Abschlusses, also die Entgelterhöhungen von 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro, zum 1. April 2021 nicht vollziehen zu wollen. Damit hat die VKA auch deutlich gemacht, was sie von ihren Beschäftigten hält. Anders der Bund: Hier ist die Redaktion beendet und die Auszahlungen sind auch nicht in Frage gestellt.

Was ist passiert?

In einer Redaktion machen die Tarifpartner in kniffliger Kleinarbeit aus dem Potsdamer Kompromiss eine ausformulierte rechtliche Einigung in Änderungstarifverträgen. Das ist nicht immer einfach und braucht Zeit. Die pandemischen Umstände machen diese Arbeit nicht leichter. Wohlwollen und Konsensorientierung sind gefragt. Mit diesen Tugenden hatten die Tarifpartner die Redaktion in der letzten Woche fast abgeschlossen. Alle materiell relevanten Punkte waren geklärt. Lediglich das Thema Jobrad war noch offen. Und genau dieses Detail nahm die VKA zum Anlass, die Auszahlung der Entgelterhöhung im April nicht fristgemäß umsetzen zu wollen. Statt, wie gemeinsam geplant, am 11. März den Deckel auf die Einkommensrunde zu machen, teilte sie gestern mit, dass es vorerst keine Zahlbarmachung der für den 1. April 2021 vorgesehenen Einkommenserhöhung geben wird.

Und was passiert jetzt?

„Die VKA sucht ganz am Ende einer schwierigen Einkommensrunde den Konflikt und sie trägt diesen Konflikt auf dem Rücken der Beschäftigten aus“, kommentiert dbb Tarifchef Volker Geyer den Vorgang. „Es sind dies übrigens genau die Kolleginnen und Kollegen, die seit einem Jahr in der Pandemie als Erzieherin, als Pfleger, in Gesundheitsämtern oder im Ordnungsamt aufopferungsvoll das ganze Land am Laufen gehalten haben.“ Geyer erwartet von der VKA, dass sie ihre Provokation überdenkt, die Redaktion verabredungsgemäß zu Ende bringt „und nicht zwei Meter vor der Ziellinie einen neuen Konflikt vom Zaun bricht, den niemand braucht und der der VKA selbst am meisten schadet.“ Geyer machte klar, dass der dbb nicht auf Eskalation setzt: „Wir wollen eine Lösung und zwar schnell, mit Vernunft und im Respekt vor den Beschäftigten!“ Geyer abschließend: „Wir erwarten ganz konkret, dass die VKA zum gemeinsamen Tarifkompromiss steht und die Zahlbarmachung zum 1. April 2021 umsetzt.“

Quelle: Einkommensrunde 2020 / Nr. 26 dbb aktuell /März 2021

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.