Geplante Änderung der Laufbahnverordnung Feuerwehr: Die Besoldungsgruppe A 11 muss im beschränkt prüfungsfreien Aufstieg erreichbar bleiben!
Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte in NRW können gemäß § 14 Laufbahnverordnung Feuerwehr NRW (LVOFeu) im beschränkt prüfungsfreien Aufstieg bis in die Besoldungsgruppe A11 aufsteigen. Gemacht wurde diese Regelung für Beamtinnen und Beamte, die berufs- und lebenserfahren sind, viel Praxiserfahrung und Qualifikationen vorweisen können und sich in Rettungsdiensten, in Leitstellen und in anderen Einsatz- und Arbeitsbereichen bewährt haben, damit sie eine leistungs- und erfahrungsgerechte Perspektive oberhalb der Besoldungsgruppe A 9/A 9+Z haben und in besonderen Funktionen eingesetzt werden können. Diese Erfahrungsschätze und Praxiskenntnisse sind wichtig für die Funktions- und Leistungsfähigkeit jeder Feuerwehr. In der Ausbildung, in den Tagesdiensten und in weiteren wichtigen Einsatzbereichen sind sie unverzichtbar.