Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation geltend machen!

Zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung empfiehlt die komba gewerkschaft nrw den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern in NRW, diese auch im Jahr 2021 schriftlich geltend zu machen.

Warum gibt es diese Empfehlung ?

In der Folge zweier wegweisender Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Frage der amtsangemessenen Alimentation zur „Grundbesoldung“ einerseits und zu den kinderreichen Beamtenfamilien andererseits, hatten wir in der Vergangenheit über mögliche Auswirkungen berichtet. Muss auch wegen der Alimentation von Familien mit drei und mehr Kindern 2021 etwas unternommen werden? Nein, im September 2021 hat der Besoldungsgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen nun ein Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien verabschiedet, mit dem die Familienzuschläge ab dem dritten Kind deutlich erhöht werden. Damit gilt für diese Besoldungsbestandteile, dass betroffene Familien für das Jahr 2021 nichts weiter unternehmen müssen, um die im Gesetz vorgesehenen höheren Zuschläge ab dem dritten Kind zu erhalten.

Warum besteht noch Handlungsbedarf?

Die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation - und zwar zur allgemeinen Besoldung („Grundbesoldung“) - wurde in Nordrhein-Westfalen noch nicht umgesetzt. Nach den weiterhin aktuellen Informationen der komba gewerkschaft nrw prüft das Ministerium der Finanzen NRW, ob und ggf. welche Anpassungserfordernisse sich aus dieser Entscheidung ergeben. Die komba gewerkschaft nrw kann nicht absehen, ob bzw. für wen sich im Falle einer möglichen Änderung der Grundbesoldung höhere Besoldungsansprüche ergeben könnten. Allerdings muss für diesen Fall damit gerechnet werden, dass der Gesetzgeber mögliche Nachzahlungen davon abhängig macht, dass die Betroffenen ihre Ansprüche rechtzeitig schriftlich geltend gemacht haben. Die komba gewerkschaft nrw empfiehlt deshalb allen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsemfängerinnen und Versorgungsempfängern in NRW, für das Jahr 2021 rechtzeitig ihren Anspruch auf die amtsangemessene (Mindest-) Alimentation schriftlich geltend zu machen.

Wie melde ich meine möglichen Ansprüche an?

Die komba gewerkschaft nrw stellt zur eigenständigen Geltendmachung Ihrer Rechte bei Ihren Dienstherren im laufenden Haushaltsjahr 2021 erneut den beigefügten Musterantrag bzw. Widerspruch zur Verfügung. Muss ich den Antrag jedes Jahr wiederholen? Ja, wegen der Vorgabe des § 3 Abs. 7 LBesG NRW sollte der Antrag vorsorglich in jedem Kalenderjahr wiederholt werden.

 

Z U M HI N T E R G R U N D :

Früher waren die Gesetzgeber relativ frei in der Ausgestaltung von Besoldung und Versorgung. In den vergangenen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht aber immer mehr Eckpunkte und Vorgaben definiert, die auch das Land NRW prüfen und ggf. umsetzen muss. Zum Besoldungsrecht in NRW gibt es keine konkrete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das entbindet Landesregierung und Landtag aber nicht von den vorgenannten Pflichten.

 

DOWNLOAD: Musterantrag