Einkommensrunde 2018: Verhandlungsauftakt beendet

Chance vertan: Arbeitgeber legen kein Angebot vor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ohne Arbeitgeberangebot ist der Verhandlungsauftakt zur Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen am 26. Februar 2018 in Potsdam zu Ende gegangen.

„Dieses Vorgehen hat zwar schon Tradition, enttäuscht uns aber trotzdem immer wieder“, kritisierte dbb Verhandlungsführer Ulrich Silberbach. „Die Arbeitgeber haben damit die erste Chance vertan, zügig in konkrete Verhandlungen einzutreten. Jetzt haben wir nur noch zwei Verhandlungsrunden. Das wird ein hartes Stück Arbeit. Ich denke, wir müssen schon vor der nächsten Verhandlungsrunde Druck aufbauen und die Kolleginnen und Kollegen zu Protestaktionen auf die Straße rufen.“

Der dbb Chef wies zudem das Arbeitgeber-Argument der leeren öffentlichen Kassen erneut entschieden zurück: „Das ist wirklich kaum noch auszuhalten. Bund und Kommunen erwirtschaften Milliardenüberschüsse – allein die Kommunen 2017 über neun Milliarden – und verlangen von ihren Beschäftigten jedes Jahr neue Sonderopfer zur Haushaltssanierung.“

Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, erläuterte in Potsdam, dass auch die Kommunen ein Interesse an nachhaltig steigenden Einkommen der Beschäftigten haben müssten: „Vor allem bei Fach- und IT-Kräften sind viele Gemeinden doch heute schon nicht mehr konkurrenzfähig mit der Privatwirtschaft. Um ihre Finanzen zu sanieren, sollten die Kommunen stärkeren Druck auf die Länder und den Bund ausüben. Von dort sollten mehr Gelder für Entschuldung und Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden, nicht durch die Kolleginnen und Kollegen in den städtischen Betrieben und Verwaltungen.“

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Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.